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Am 01.01.2002 ist das Gesetzt zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten, kurz Prostitutionsgesetz (ProstG) in Kraft getreten. Es soll der Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Prostituierten dienen und beinhaltet rechtliche Änderungen, die neben den Prostituierten, auch Freier und Bordellbetreiber betreffen.

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Was bleibt?

Rechtliche Grundlagen für Migrantinnen

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 Telefon: (04 21) 44 86 62

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