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| | | Rechtliche Grundlagen für MigrantInnen
Im Sinne des Ausländergesetzes ist die Ausübung der Prostitution eine Erwerbstätigkeit. Ob für MigrantInnen die Prostitutionstätigkeit legal ist, hängt vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und den entsprechenden Auflagen ab. Handelt sie nicht den Auflagen entsprechend, verwirkt sie Ihren Aufenthaltsstatus.
- Für MigrantInnen, die sich mit einem Touristenvisum in Deutschland aufhalten, ist jede Arbeitsausübung, auch die Sexarbeit, verboten.
- Frauen, die mit MigrantInnen verheiratet sind, ist eine selbständige Tätigkeit in ihrer Aufenthaltsgenehmigung in der Regel verboten. Für unselbständige und vergleichbare Tätigkeiten benötigt sie eine Arbeitserlaubnis.
- Ist eine Frau mit einem Deutschen bzw. mit einem EU-Bürger verheiratet, hat sie in der Regel keine Auflagen
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